Überbrückungshilfe III: Verbesserte Förderung durch den Bund

Die Überbrückungshilfe III wurde durch Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13.12.2020 verbessert. Der Kreis der Antragsberechtigten wurde erweitert. Daher sind seit 1. Januar 2021 kleine und große Unternehmen genauso förderberechtigt wie Solo-Selbständige und Freiberufler. In der verlängerten Überbrückungshilfe III gehört die Anschaffung eines Raumluftreinigers zu den förderfähigen Fixkosten. Daher bekommen sie auch Zuschüsse für professionelle Raumluftreiniger zum Beispiel von UlmAIR.

Alle Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler können eine anteilige Erstattung ihrer Anschaffungskosten beantragen. Das geht laut den Richtlinien für Unternehmen bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffen sind sogar bis 500.000 Euro pro Monat.

Das erstattet die Überbrückungshilfe III:

Maximal 20.000 Euro bzw. ein Fördersatz von bis zu 90% je nach Höhe des Umsatzrückgangs gefördert.

  • 90% bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
  • 60% bei 50-70% Umsatzeinbruch
  • 40% bei 30-50% Umsatzeinbruch
    .

Unter Punkt 7 der Förderrichtlinie „Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen“ steht:

„Zur Berücksichtigung der besonderen Corona-Situation werden hier auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 1. Januar 2021 begründet sind, zum Beispiel die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen und die Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftfilteranlagen.”

Gastronomen mit Umsatzrückgängen durch die Corona-Pandemie können Investitionen in eine nachhaltige Betriebsführung fördern lassen.

In seinen “Empfehlungen für bessere Raumluft” schreibt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen unter dem Absatz “Finanzierungsförderung”: „Zurzeit sind für eine mögliche Förderung von Luftreinigern noch keine Filterklassen vorgeschrieben. Man kann aber davon ausgehen, dass Filter mit der höheren Klasse H13, H14 eher gefördert werden.“ Auch der DEHOGA erklärt, dass die Luftreiniger über die Überbrückungshilfe III als Hygienemaßnahme förderfähig sind. Die Empfehlungen sind übrigens hier abrufbar. In die professionellen Raumluftreiniger UlmAIR X45, X80 und X200 sind bereits alle fünf Filter und die Elektronik verbaut, die der DEHOGA-Ratgeber für effiziente Geräte empfiehlt.

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