Bund fördert ebenfalls Einbau mobiler Luftfilter in Schulen

Das Durcheinander der staatlichen Förderung für Luftfilteranlagen, wie die Geräte der X-Serie von UlmAIR, geht weiter.

Bisher hat der Bund nur fest installierte Luftfilteranlagen in Schulen gefördert. Jetzt sollen auch der Kauf und das Aufstellen mobiler Luftfilteranlagen in Klassenräumen mit insgesamt 200 Millionen Euro gefördert werden. Das Geld soll den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Auf entsprechende Zuschüsse Anspruch haben aber nur Einrichtungen, in denen Kinder bis 12 Jahren betreut werden, geht aus dem am heutigen Mittwoch in Berlin gefassten Beschluss des Kabinetts hervor. Das Wirtschaftsministerium hat diesen Beschluss zum Mittag bekannt gegeben. Die Gelder dürften allerdings nicht einfach zu bekommen sein.

Die Verwendung der Mittel solle über Verwaltungsvereinbarungen geregelt werden, hieß es. Der Förderanteil des Bundes für die einzelnen Geräte betrage bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Durchführung der Förderung erfolge über die Länder. „Wir haben heute im Kabinett einen wichtigen Beschluss für Schulen und Kitas getroffen“, wird Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) unter anderem in der FAZ zitiert. „Wir stellen den Ländern Geld zur Verfügung, um diese finanziell bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern zu unterstützen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir damit einen Beitrag dafür leisten, den Präsenzunterricht und die Kinderbetreuung im Herbst und Winter auch bei Verschlechterung der Infektionslage aufrecht zu erhalten“, so der Wirtschaftsminister.

Antragsberechtigt seien Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden, weil ihnen in absehbarer Zeit kein Impfangebot gemacht werden könne. Für diese Altersgruppe ist bisher kein Impfstoff gegen Corona zugelassen. Die Förderung gilt auch für Schulen, die zugleich von älteren Kindern besucht werden. Das Wirrwarr geht aber weiter: Schon seit Mitte Juni 2021 können Schulen und Kitas Fördermittel für den Einbau von festen Luftfilteranlagen beantragen, wie das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitgeteilt hatte. Die zusätzliche Einschränkung: Es gibt maximal 500.000 Euro je Standort. Außerdem gibt es nur dann Geld, wenn nicht bereits Fördergelder von anderen Stellen, wie dem Land oder der EU fließen. Das Programm ist bis Ende des Jahres befristet.

Da bleibt nur zu zitieren: Für Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Arzt und Apotheker oder einfach die Stadtverwaltung und das Landratsamt.

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