Förderung Luftreiniger

Alle unsere Luftreiniger sind förderfähig.

UlmAIR Luftreiniger sind entsprechend der bundes- und landesspezifischen Anforderungen komplett förderfähig.
Bisher hat der Bund nur fest installierte Luftfilteranlagen gefördert. Jetzt wird aber auch der Kauf mobiler Luftreiniger unterstützt. 
Bitte wenden Sie sich an unser Vertriebsteam um die für Sie richtige Förderung zu wählen.

Förderrichtlinien zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten

Bund fördert Einbau von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kitas (bundesregierung.de)

  • Für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit,
  • In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren,
  • Es reicht wenn 1 Kind in der Schule unter 12 Jahre ist, um die komplette Förderung zu bekommen,
  • Höhe der Förderung: insg. 200 Millionen Euro

Details und Richtlinien werden noch bekannt gegeben

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Investitionen für Hygienemaßnahmen.
Luftreiniger die nach dem 01. September 2020 erworben wurden, sind somit förderfähig.
Die Förderhöhe ist abhängig vom Umsatzrückgang verglichen mit dem Monat des Jahres 2019.

Umsatzrückgang 30 – 50% => Förderung bis 40%
Umsatzrückgang 50 – 70% => Förderung bis 60%
Umsatzrückgang mehr als 70% => Förderung bis 90%”

Pressemitteilung Überbrückungshilfen bis September verlängert

Für den Programmbereich „Mehrbedarfe pandemiebedingter Investitionen“ stehen nun zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen zum erhöhten Gesundheitsschutz bereit. Dazu gehören etwa Sicherungsmaßnahmen in Kassen- oder Sanitärbereichen sowie der Einbau oder die Umrüstung von Lüftungsanlagen. Diese Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen, deren Betrieb regelmäßig nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Milliardenhilfen für Kultur und Medien (bundesregierung.de)

Aktueller Stand seit 06.08.2021:
Die Landesregierung hat daher entschieden, die öffentlichen und freien Träger unserer Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen EUR finanziell zu unterstützen. Das Land trägt 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist.

 

Ganz aktuell (19.01.2022) Förderung von Luftreinigern in Bayern verlängert. Weitere Informationen folgen.

 

Bayern unterstützt Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter und fördert mit insgesamt über 190 Mio. Euro die Beschaffungskosten bis zu 50 Prozent. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Mai 2021. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind.

Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50 Prozent, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt maximal 1.750 Euro.
Gefördert wird die Beschaffung der Geräte im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 1. Mai 2021 gilt als zugelassen.

Anträge können bis 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Kreisangehörige Gemeinden stellen den Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde, Kreisfreie Städte bei der Bezirksregierung und HPT bei der Bezirksregierung.
Bereits im vorangegangenen Programm geförderte Zuwendungsempfänger können für weitere Räume erneut Fördermittel in Anspruch nehmen.

Die Förderfähigkeit nach diesem Programm ist nicht auf Räume beschränkt, welche durch Fensteröffnung nur schlecht oder gar nicht gelüftet werden können.

Bereitstellung Fördermittel für die Beschaffung mobiler Luftfilter in Kitas | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen

Förderrichtlinie zur Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte

Richtlinie zur Förderung der Investitionskosten (PDF)
Technische Fördervoraussetzungen (PDF)
Antragsformular (PDF)

Beschafft werden demnach circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro bereit. Diese Geräte können in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeiten die Infektionsgefahr durch Aerosole für Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler und damit eine weitere Ausbreitung von Covid-19 stark verringern.

Berliner Schulen erhalten mobile Luftreinigungsgeräte – Berlin.de
Bedingungen für die Förderung

Das Land Brandenburg hat noch keine eigenen Förderprogramme beschlossen:
Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit insgesamt 200 Millionen Euro zu unterstützen, darunter sind rund 6 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas gedacht.
Das Brandenburger Bildungsministerium (MBJS) begrüßt das Signal des Bundeskabinetts, die Anschaffung mobiler Luftfilter für schlecht zu lüftende Räume in Schulen und Kitas finanziell zu unterstützen.

Pressemitteilungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

Stand 16.07:
Kinder- und Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp: “Über 60 Prozent der Schulen sind mit Luftfilter ausgestattet”

Die Schulen konnten und können die Geräte nach Bewilligung des Antrags über ein bremisches internes Online-Bestellsystem bestellen. Beim Aufbau wurden die Schulen durch Hausmeister, Schulleitungen und gegebenenfalls Fachfirmen unterstützt. Die Finanzierung der mobilen Luftreinigungsgeräte erfolgt aus dem “Bremen Fonds” (Gesamtvolumen 1,2 Milliarden Euro) über den Budgetrahmen für die Beschaffung pandemiebedingter Artikel. Dieser wurde mit Beschluss des Senats vom 18. Mai 2021 um 27,8 Mio. Euro auf 48,6 Mio. Euro aufgestockt. Die fortgesetzte Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte als Ergänzung zum Lüften ist damit finanziell abgesichert und weiterhin auf Antrag möglich.

Lüftungsgeräte für Schulen werden angeschafft – Bremerhaven.de
Pressemitteilung des Senats

Schulbehörde startet Ausschreibung, zwischen Sommer und Herbstferien sollen 12.000 Geräte aufgestellt werden.
Hamburg wird dafür rund 20 bis 30 Millionen Euro investieren.
Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht

Senator Rabe: Mobile Luftfilter für jede Hamburger Schulklasse – hamburg.de

Förderung in Hessen in Ausnahmen:
Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“
Genaue Förderrichtlinie ist noch ausständig.

Hinweise zum Einsatz in Schulen
Empfehlung Bundesumweltamt

Förderprogramm des Landes MV. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit.
Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte. Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion.
Genaue Förderrichtlinie ist noch ausständig.

Förderprogramm Luftreinigung (regierung-mv.de)

Das Land Niedersachsen will wegen der Ausbreitung der Delta-Variante
des Coronavirus mehr Geld für Lüftungsanlagen in Schulen bereitstellen. Die Schulträger sollen nun 20 Millionen Euro bekommen.

Bundesförderung zur Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Voraussichtliche Förderrichtlinien:
Nur Geräte mit Filterfunktion
35 dB maximal
Mindestens 5-facher Luftwechsel
Lüftungsmaßnahmen sollten abhängig von der CO2-Konzentration erfolgen. Steigt diese über 1.000 ppm, ist spätestens bei 1.500 ppm ein manuelles Lüften über Fenster oder eine Aktivierung der Lüftung vorzunehmen.
Es ist eine 80%-Förderung vorgesehen, im Gleichklang mit der Bundesförderung.
Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 31.12.2022

Förderrichtlinie Lüftung in Schule | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Juli 2021, beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm sollen 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Durch die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes wird für die Kommunen eine 100%-Finanzierung gesichert. Für die weitere Umsetzung komme ich in der nächsten Woche auf die Städte und Gemeinden zu.“
Details und Richtlinien werden noch bekannt gegeben

Corona-Lüftungsprogramm II
Pressemitteilung Landesregierung
PDF zur Förderung technischer Maßnahmen

Förderprogramm über 6 Millionen €
Pro Gerät bis zu 100% bzw. maximal 3500€
Der Mittelabruf erfolgt grundsätzlich mit Vorlage des Verwendungsnachweises bis spätestens 31. Juli 2021, bei Mietgeräten bis spätestens zum 1. Dezember 2021.

Hubig/Ahnen: Ministerrat beschließt Sechs-Millionen-Euro-Förderprogramm für mobile Lüftungsgeräte (rlp.de)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 14. Dezember 2020 

„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, gerade im Hinblick auf die Ausbreitung der Delta-Variante, wird den Kommunen in Kürze ein pauschaler Festbetrag abhängig von ihrer Einwohnerzahl überwiesen“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon. „Das hat den Vorteil, dass die Kommunen sofort Geräte bestellen können, ohne Anträge stellen zu müssen.“

Für die Ausstattung mit Luftreinigern stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, so der Minister.
Und weiter: „Angesichts der jetzt schon rasanten Entwicklung der Delta-Variante kann ich nur appellieren, von unserem Programm Gebrauch zu machen.“
Höchstfördergrenze von 2.000 Euro pro Gerät

Saarland – Medieninformationen – Erwerb von Luftreinigungsgeräten: Innenministerium startet neues Unterstützungsprogramm

Für das Bundesland Sachsen liegen noch keine Förderungsbeschlüsse vor.

Das Land Schleswig Holstein will die Kommunen mit 3,5 Millionen € fördern.
Genaue Details sind noch nicht bekannt.

Sieben Millionen Euro aus Bundesmitteln für mobile Luftreiniger – Neustadt in Holstein – der-reporter

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung.
„Wir stellen schnell und unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern. Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern.”
Details und Richtlinien werden noch bekannt gegeben.

Detailseite | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (thueringen.de)

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Unsere Luftreiniger

Die Produkte von ULMAIR sind vielseitig und modular einsetzbar.  Mit den sechs Gerätegrößen X25, X45, X80, X200, Xi2500 und Xi5000 können bereits kleinere Räume ab ca. 15 m² bis hin zu sehr großen Räumen > 600 m² zuverlässig und sicher von Aerosolen und Viren gereinigt werden.

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