Mobile Luftreiniger werden doch gefördert

Zuschüsse für mobile Raumluftreiniger in Schulen von Bayern und Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Ministerin für Kultur, Jugend und Sport Susanne Eisenmann: “Mit dem Förderprogramm können Schulen schnell Dinge anschaffen, die sie aufgrund der Pandemie dringend benötigen“. Das sagte sie am 24. November 2020, zumindest laut der Pressemitteilung ihres Hauses. Ohne Zweifel gilt dieses Programm auch während des jetzigen Lockdowns und den geschlossenen Schulen. Entsprechende Verlautbarungen, ob die Mittel gestoppt werden, gibt es aus keinem Ministerium.

Mit dem Schuldbudget wolle das Kultusministerium alle Schulen im Land noch stärker dabei unterstützen, gut durch die Pandemie zu kommen und die aktuellen Herausforderungen vor Ort besser bewältigen zu können. 40 Millionen Euro sind fürs Programm vorgesehen. Gefördert werden Geräte für die Digitalisierung des Unterrichts sowie Investitionen in raumlufthygienische Maßnahmen für die Schulen, insbesondere für CO2-Sensoren und mobile Luftreinigungsgeräte – wie die UlmAIR X-Serie – oder Anlagen die das Lüften unterstützen sowie für den ausreichenden Luftaustausch sorgen.

Dabei sollen die Schulleitungen selbst entscheiden, ob sie Luftreinigungsgeräte oder andere Dinge anschaffen, so Eisenmann. Das Stellen von Förderanträgen sie nicht nötig. Das Kultusministerium stellt die Mittel für diese Anschaffungen ab Dezember 2020 bereit, die Schulen können diese bis zum Ende des Förderzeitraums mit dem 31. Juli des Jahres 2021 einsetzen. Es könnten auch Maßnahmen gefördert werden, die bereits seit Anfang November in der Umsetzung oder Planung seien, heißt es in der Mitteilung. Dabei sollen alle 4.500 Schulen im Land Baden-Württemberg einmalig einen Grundsockel in Höhe von 3.000 Euro plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten. Infos dazu gibt es auf www.km-bw.de.

Die Mittel gehen übrigens an die Träger öffentlicher Schulen und Ersatzschulen nach dem Privatschulgesetz, aber auch an Schulkindergärten, heißt es in der dazu gehörenden Förderrichtlinie. Die ist mit dem genauen Procedere ebenfalls unter www.km-bw.de zu finden und runterzuladen.

So regelt’s der Freistaat Bayern

Bayern hat diese Förderung ebenfalls mit der entsprechenden Richtlinie schon zum 22.10.2020 festgelegt.
Der Freistaat fördert demnach mit bis zu 50 Millionen Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen, heilpädagogischen Tagessstätten und Schulen. Für die Förderung der Maßnahmen an Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie an Fachschulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gilt diese Richtlinie.

Nach der Richtlinie zuwendungsfähig ist die Beschaffung von mobilen CO2-Sensoren für Klassen- und Fachräume oder „mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine RLT-Anlage gelüftet werden können. Zu diesen Geräten gehören der X 90, X200 und X 45 von UlmAIR. Nicht zuwendungsfähig seien mobile Luftreinigungsgeräte mit UV-C-Technik.

Zuwendungsvoraussetzungen: Die Geräte benötigen den HEPA Filter der Klasse H 13 oder H 14. Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht werden oder sich automatisch, etwa durch Erhitzen, selbst reinigen. Auch darunter fallen die UlmAIR-Geräte. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetrag. Die Förderung wird bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Aufgaben gewährt und ist auf höchstens 3.500 Euro je Raum begrenzt.

Bewilligungsbehörde sind die Regierungen. Örtlich zuständig ist die Bezirksregierung. Gefördert werden die Geräte vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021. Das genaue Papier können Sie unter www.verkuendung-bayern.de runterladen oder nachlesen.

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