BAFA streicht Förderungen

Die UlmAIR GmbH & Co. KG hat als Hersteller professioneller Raumluftreiniger bereits bei der Entwicklung großen Wert darauf gelegt, hocheffiziente und energetisch optimierte Komponenten zu verbauen. Dies dient sowohl der Langlebigkeit unserer Luftreiniger als auch dem niedrigst möglichen Energieverbrauch.

Aufgrund dieser Tatsache war es möglich, für unsere Maschinen BAFA-Förderungen gemäß der „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ zu beantragen. Nahezu alle unserer Kunden haben hierzu bisher positive Zuwendungsbescheide von der Behörde erhalten.

Leider wurde die Firma UlmAIR am Mittwoch den 11.11.2020 telefonisch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber informiert, dass bei der Förderung von Querschnitttechnologien (effiziente Ventilatoren/Steuerungen/Sensoren zur Reduktion von Energieverbrauch) Luftreiniger exkludiert werden. Dies wurde lt. Aussage der BAFA von „oberster Stelle“ dem BMWI (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) so entschieden.

Diese Regelung soll für ALLE Luftreinigungsgeräte (stationär und mobil) gelten, welche zum Thema „Gesundheitsvorsorge“ (z.B. Virenschutz, Hygienekonzepte usw.) angeboten werden.

Auf Bitte eine schriftliche Stellungnahme der Behörde zu erhalten, erreichte uns gestern folgendes Schreiben, welches Beantragenden zugehen soll:

Begründung:

Mit der Bundesförderung EEW verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch Prozess- bzw. Anlagenoptimierungen, spürbare Fortschritte bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung von CO²-Emissionen in der Wirtschaft zu erreichen.
Gemäß Ziff. 5.1 der Richtlinie werden dazu investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert.

Aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen gehe ich davon aus, dass der beantragte Ventilator in einer Lüftungsanlage mit Virenfilter verbaut ist. Diese Geräte werden derzeit insbesondere zur Verbesserung der Luftqualität und zur Erhöhung des Infektionsschutzes vor Corona-Viren eingesetzt.
Solche Luftreiniger zur aktiven Virenlastreduzierung bzw. zur Reinigung bakteriell oder anderweitig belasteter Raumluft dienen primär dem Gesundheitsschutz von Personen.

Der Förderzweck der zugrundeliegenden Förderrichtlinie wird damit nicht verfolgt und nicht erreicht. Weder haben diese mobilen Luftreiniger den erforderlichen Prozessbezug mit dem Ziel der Verringerung des Endenergieverbrauchs, noch führen sie zu einer Anlagenoptimierung und CO² Reduktion. Es handelt sich hier vielmehr um eine Maßnahme mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes. Aus diesen Gründen sind Ventilatoren in mobilen Luftreinigern nicht Gegenstand der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft. Eine Förderung der beantragten Ventilatoren kann daher nicht erfolgen.

Sollte es sich bei Ihrem Gerät nicht um einen Luftreiniger zur Verbesserung der Luftqualität und zur Erhöhung des Infektionsschutzes handeln, reichen Sie bitte eine genaue Beschreibung des Verwendungszweckes für Ihr Gewerbe sowie entsprechende Nachweise ein (z.B. Angebote für die beantragten Ventilatoren).

Zusätzlicher Hinweise für unsere Kunden:

  • Bereits erteilte Zuwendungsbescheide sollen gemäß gestriger, telefonischer Aussage wohl bewilligt und durchgeführt (ausgezahlt) werden.
  • Gestellte Anträge ohne erteilten Zuwendungsbescheid sollen von den Kunden abgeschlossen werden – es wird wohl in Einzelfällen entschieden.
  • Weitere Anträge (neu) werden voraussichtlich von der BAFA abgelehnt

Wir bedauern diese Entscheidung des BMWI, da doch gerade in diesen Zeiten die Kombination aus Gesundheitsschutz und maximaler Energieeffizienz eine optimale Möglichkeit wäre, sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende durch staatliche Subventionen bestmöglich und sinnvoll zu unterstützen.

 

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