Die erste Förderung für Raumluftreiniger von 50 Mio. Euro lief in Bayern zum 31.12.2020 aus. Aber kein Grund zur Panik! Noch Ende 2020 hat Bayerns Staatsregierung die weitere Förderung für mobile Luftreiniger beschlossen. Daher dürfen die Träger von Kitas, Ganztagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagestätten und Schulen mit weiteren Zuschüssen rechnen. So ist sichere und sauber Luft kein Problem!
Denn gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit Filterfunktion für Klassenzimmer und Fachräume in Ergänzung zur frischen Luft durch Fensterlüften. Mobile Luftreiniger hingegen, die für sichere und saubere Luft mit UV-C-Technik oder Ionisation arbeiten, sind nicht förderfähig.
Unsere UlmAIR Luftreiniger entsprechen der Förderrichtlinie.
Die in der Richtlinie genannten technischen Anforderungen für mobile Raumluftreiniger beruhen auf der Fachexpertise der zuständigen Ressorts und der Einschätzung des Umweltbundesamtes. Letzteres hat vom Einsatz von Raumluftreinigern mit UV-C-Technik, Ionisierung, elektrostatischen Filtern und Ähnlichem für den Einsatz in Schulen aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen abgeraten. UlmAIR Luftreiniger sorgen hingegen ohne diese Techniken für sichere und saubere Luft. Je nach Raumgröße bietet die X-Serie den passenden Raumluftreiniger. Gerne sind wir bei der Volumen- und Bedarfsberechnung behilflich. Hilfreiche Tipps hierzu finden Sie auch unter Raumkonzepte. Das ist Ihnen zu kompliziert? Dann senden Sie uns unkompliziert Ihre Grundrisse!
Antragsbeginn ab 25. Januar 2021!
Der staatliche Förderanteil für Luftreiniger liegt diesmal bei bis zu 50 Prozent. Wobei der maximale Zuschuss für Raumluftreiniger pro Raum bei 1.750 Euro liegt. Der 01.10.2020 gilt dafür als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Förderung von Raumluftreinigern. Somit werden Schulaufwandsträger, die ab Oktober 2020 mobile Luftreiniger beschafft haben, nicht benachteiligt.
Die Gelder für die Förderung der Luftreiniger stammen aus der ersten Runde. Zuschüsse gibt es allerdings nur, solange der Topf gefüllt ist. Schnell sein zahlt sich aus!
Antragsbeginn: 25. Januar 2021, 9.00 Uhr
Antragsschluss: 31. März 2021
Antragsberechtigte: Schulaufwandträger (Gemeinden, Landkreise, private Schulträger)