(Quellen: Umweltbundesamt, RKI und WHO)
- Um Nachhaltigkeitsaspekten (Energieverbrauch, Betriebskosten) nachzukommen, macht eine bedarfsabhängige Regelung in Abhängigkeit der CO2-Konzentration Sinn
- Raumluftanlagen bieten deutliche Vorteile, sofern sie richtig eingestellt und dimensioniert sind
- Anlagen zur räumlichen Lüftung sind mit einer entsprechenden Filtration (HEPA H-14) zu versehen
- UV-Licht und/oder Behandlung mit Ozon wird vom RKI abgelehnt, da induzierte Reaktionen organischer Substanzen entstehen können und aufgrund sicherheitsrelevanter Aspekte